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Interview: Harald Engel von der Straßenverkehrsbehörde über ein Tempolimit

Interview: Harald Engel von der Straßenverkehrsbehörde über ein Tempolimit

Hessisch  Lichtenau. Mit einer Demonstration haben am Wochenende zahlreiche Anwohner der B 487 ihrem Ärger Luft gemacht. Sie wollen eine Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Hessisch Lichtenau und Retterode durchsetzen. Zumindest in Höhe des Reitvereins.

© Röß

Menschen, Trecker, Pferde: Bei der Demo am Samstagnachmittag auf der Bundesstraße zwischen Hessisch Lichtenau und Retterode war viel los. Die Anwohner und Mitglieder eines angrenzenden Reitvereins wollen eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Denn dort habe es in letzter Zeit viel zu oft Unfälle gegeben, wenn Anwohner oder Besucher auf die Bundesstraße auffahren wollten.

Harald Engel ist seit 17 Jahren Fachdienstleiter der unteren Straßenverkehrsbehörde im Werra-Meißner-Kreis. Er trifft die Entscheidung, welches Verkehrsschild angebracht wird und welche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Die Anwohner wollen ein Tempolimit von mindestens 70, statt wie bisher 100 Stundenkilometer.

Herr Engel, hat die Demo Eindruck auf Sie gemacht?

Engel: Wenn Anwohner einer Straße mit Ihrem Anliegen an die Öffentlichkeit gehen, ist das immer beeindruckend und ernst zu nehmen.

Können Sie die Anwohner verstehen?

Engel: Sicher, allerdings kann es eine absolute Sicherheit nicht geben, letztlich gilt es auch, annähernd gleiche Verkehrsverhältnisse im Kreis zu erzielen, das heißt ähnliche Situationen müssen auch gleich beschildert sein.

Können Sie den Anwohnern entgegenkommen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung festlegen?

Engel: Das hat nichts mit Entgegenkommen zu tun. Die Verkehrsbehörde ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. So sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs nach der Straßenverkehrsordnung nur möglich, wenn hierfür ein zwingendes Erfordernis vorliegt. Dieses wiederum kann sich aus dem Unfallgeschehen, dem Streckenverlauf, dem Fahrbahnzustand oder Ähnlichem ergeben.

Was müssen Sie prüfen, um die Entscheidung zu fällen?

Engel: Zunächst erfolgt eine Verkehrsdatenerhebung, das heißt, die Anzahl und Art der Fahrzeuge wird gezählt und deren Geschwindigkeit erfasst. Die Beschilderung wird aufgenommen, Sichtweiten geprüft und Besonderheiten erfasst. Dazu wird das Unfallgeschehen analysiert und die Polizei und der Straßenbaulastträger gehört, in der Regel erfolgt dann ein Ortstermin. Sofern möglich, erfolgt auch eine Geschwindigkeitsüberwachung. Geprüft wird auch, ob andere Maßnahmen wie neue Zufahrten (ist für den Reitverein bereits genehmigt) oder die Beachtung der Verkehrsregeln durch Anwohner (nicht sichtbehindernd parken) zu einer Verbesserung beitragen können.

Die Anwohner meinen, es hätte öfters als nur dreimal Unfälle an der Stelle gegeben.

Engel: Es können nur die Unfälle Berücksichtigung finden, die polizeilich erfasst sind. Die Angabe „hier passiert dauernd ein Unfall“ ist keine Basis für eine Entscheidung.


Artikel publiziert am: 23.05.11
Quelle: http://www.hna.de/nachrichten/werra-meissner-kreis/witzenhausen/interview-harald-engel-strassenverkehrsbehoerde-ueber-tempolimit-1255615.html
 
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